Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Für unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie für Zahlungen an uns gelten ausschliesslich
nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen sind nur
dann gültig, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich oder mittels Telefax anerkennen. Mit der Annahme
der Ware bzw. Übernahme der Leistung anerkennt der Käufer diese Liefer- und Zahlungsbedingungen
unter Ausschluss seiner Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Für unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie für Zahlungen an uns gelten ausschliesslich nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich oder mittels Telefax anerkennen. Mit der Annahme der Ware bzw. Übernahme der Leistung anerkennt der Käufer diese Liefer- und Zahlungsbedingungen unter Ausschluss seiner Geschäftsbedingungen.
1. Angebote
1.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben ist. Die zu unseren Angeboten gehörigen Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen, sowie Mass-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsangaben gelten mangels abweichender Vereinbarung nicht als besonders vereinbarte Eigenschaften. Konstruktionsbedingte Änderungen behalten wir uns vor.
1.2 An Kostenvorschlägen, Zeichnungen und allen anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und das Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten weder zugänglich gemacht, noch für deren Zwecke verwendet werden.
2. Annahme der Bestellung
2.1 Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich oder mittels Telefax bestätigt worden ist oder durch die Zusendung der Ware innerhalb von 2 Wochen. Durch die Bestellung des gewünschten Kaufgegenstandes im Internet gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt das Angebot als abgelehnt. Zusagen oder Nebenabreden unserer Mitarbeiter sowie Ergänzungen und Abänderungen jedweder Art sind stets nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich oder mittels Telefax bestätigt werden.
3. Preis- und Zahlungsbedingungen
3.1 Preis ist stets der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis. Die Preise gelten grundsätzlich ab Werk, ausschliesslich Verpackung, Verladung und Umsatzsteuer, ausgenommen es werden die Punkte unter 4. Lieferung erfüllt, so erfolgt die Lieferung frei Haus incl. Verpackung; Verpackung wird nicht zurückgenommen.
3.2 Zahlungen sind bar, ohne Abzug, frei und innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten, ausgenommen hiervon sind Sondervereinbarungen bei den Zahlungskonditionen. Mit welchen Forderungen oder Forderungsteilen Zahlungen des Käufers zu verrechnen sind, bleibt uns vorbehalten.
3.3 Aufwendungen und Mehrkosten infolge von Änderungen in der Ausführung der Bestellung, die der Käufer zu vertreten hat, hat dieser zu tragen.
3.4 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne des § 1 Abs 1 BGBl I 1998/125 zuzüglich der Kosten der Einmahnung, mindestens aber jährlich 10% der Gesamtforderung. Weitere Verzugsfolgen sind hierdurch nicht ausgeschlossen.
3.5 Die Zurückhaltung von Zahlungen bzw. die Aufrechnung mit von uns bestrittenen Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen.
3.6 Für Werkleistungen (Montage, Reparaturen, Wartungen und ähnliche Arbeiten) berechnen wir die bei Beendigung der Werksleistungen geltendenden Stundensätze und Materialpreise; Reise- und Wartezeiten sind Arbeitszeiten. Für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertags arbeiten werden die bei uns geltenden Zuschläge berechnet. Die Reisekosten sowie Tag-und Übernachtungsgelder werden gesondert in Rechnung gestellt.
4. Lieferungen
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie International erfolgen Lieferungen generell unfrei, zzgl. Verpackungskosten, ausser es wurden schriftlich Sondervereinbarungen getroffen. Maschinenbestellungen sind immer zzgl. Versandkosten ausser es wurden schriftlich Sondervereinbarungen getroffen. An Neukunden sowie Maschinenbestellungen und Lieferungen ausserhalb Deutschlands, versenden wir nur per Vorkasse.
5. Vertragserfüllung, Versand und Verzug
5.1 Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung, die Montage- oder Reparatur zeit mit Überlassung unserer Leistung, keinesfalls beginnt die Frist jedoch früher als 14 Tage nach Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen (z.B. Konstruktionszeichnungen, Pläne, etc.), Genehmigungen oder Freigaben oder der von ihm zu leistenden Anzahlung zu laufen. Die Lieferfrist ist jedenfalls gewahrt, wenn der Liefergegenstand das Werk noch vor deren Ablauf verlassen hat oder wir bis dahin unsere Lieferbereitschaft mitgeteilt haben.
5.2 Diese Fristen werden durch unvorhergesehene, ausserhalb unserer Einflusssphäre liegenden Hindernisse welcher Art immer, so etwa durch Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe oder Bauteile udgl. oder durch Umstände, die auf Seite des Käufers liegen, soweit diese Hindernisse bzw. Umstände für die Fristüberschreitung erheblich sind, entsprechend verlängert. Solche Hindernisse heben auch während eines von uns zu vertretenden Verzugs für ihre Dauer dessen Folgen auf. Beginn und Ende solcher Hindernisse werden unverzüglich mitgeteilt. Wir sind berechtigt, bei Eintritt solcher Hindernisse vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten; in diesem Falle sind Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen.
5.3 Bei Überschreitung vereinbarter oder nach dem vorstehenden Absatz verlängerter Fristen um mehr als vier Wochen ist der Käufer berechtigt, unter Festsetzung einer zumindest vierwöchigen Nachfrist mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche
des Käufers sind in diesem Falle ausgeschlossen.
5.4 Erwächst dem Käufer aus einer von uns zu vertretenden Verzögerung ein Schaden, so gebührt ihm eine Entschädigung im Ausmass von 0,5% je volle Woche, höchstens aber von 5% vom Wert jenes Teils der Lieferung, der infolge der Verzögerung nicht rechtzeitig oder nicht zweckentsprechend benutzt werden kann, bei sonstigen Leistungen 5% vom Leistungsentgelt. Diese Schadenersatzpflicht trifft uns aber nur bei groben Verschulden. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist ferner jedweder Anspruch auf Ersatz von Schäden infolge Verzögerungen durch unsere Zulieferanten.
5.5 Wir tragen das Transportrisiko bis zur Übergabe der Ware an den Frachtführer, danach geht das Risiko auf den Käufer über. Die Ware ist sofort nach Erhalt auf eventuelle Transportschäden zu überprüfen. Transportschäden sind sofort (max. 3 Tage nach Erhalt der Ware) dem Frachtzusteller zu melden und uns schriftlich mitzuteilen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
6.0 Eigentumsvorbehalt, Rücktritt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegen den Käufer aus welchem Rechtsgrund immer zustehenden Forderungen vor.
6.2 Der Käufer darf den Liefergegenstand, selbst wenn dieser verarbeitet wurde, nur im Rahmen seines darauf gerichteten Geschäftsbetriebes weiterveräussern; diese Befugnis ist jedoch ausgeschlossen, wenn die daraus entstehende Forderungen an Dritte abgetreten oder von einem Abtretungsverbot betroffen sind, wenn der Käufer zahlungsunfähig ist oder sich mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet. Jedwede sonstige Verfügung durch Dritte hat er uns hiervon unverzüglich zu verständigen. Unsere mit der Durchsetzung des Eigentums verbundenen Interventionskosten trägt der Käufer.
6.3 Der Käufer ist nur insoweit berechtigt, die Forderungen einzuziehen und die sonstigen Rechte geltend zu machen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt bzw. nicht zahlungsunfähig ist.
6.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Verzug mit der Zahlung oder mit einer sonstigen Leistung bzw. bei Zahlungsunfähigkeit, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder unter Auftrechterhaltung des Vertrages den Liefergegenstand freihändig zu veräußern; der Erlös wird nach Abzug der Manipulationsgebühr von 10% des erzielten Erlöses auf unsere offenen Forderungen angerechnet.
6.5 Sofern wir vom Vertrag zurücktreten, hat der Käufer ein monatliches Entgelt von 5% vom Neuwert des Liefergegenstands ab dem Gefahrenübergang bis zur Rückstellung zu entrichten. Übersteigt die Wertminderung das Benützungsentgelt, hat der Käufer auch den Mehrbetrag zu vergüten.
6.6 Die Zahlungsunfähigkeit ist anzunehmen, wenn
a) über das Vermögen des Käufers ein Konkurs- Ausgleichs- oder sonstiges Insolvenzverfahren eröffnet oder ein darauf zielender Antrag mangels Kostendeckung abgewiesen wurde oder
b) der Käufer innerhalb der letzten 60 Tage vor der Fälligkeit unserer Forderungen nicht prompt und vollständig bezahlt hat und auf unsere schriftlich oder mittels Telefax übermittelte Aufforderung weder Vorauszahlung leistet noch taugliche Sicherheiten (insbesondere Bankgarantie) stellt.
7. Gewährleistung
7.1 Die nachstehende Gewährleistungsbestimmungen gelten nur insoweit, als mit dem Käufer keine andere Gewährleitungsvereinbarung getroffen wurde.
7.2 Für handelsübliche oder von den DIN tolerierte Abweichungen von Maß, Gewicht und Qualität leisten wir ebensowenig Gewähr wie für Auskünfte über die Eignung des Liefergegenstandes für den vom Käufer in Aussicht genommenen Zweck.
7.3 Mängel an Liefergegenständen sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Nummer und Datum des Lieferscheines oder der Rechnung sowie der Bestellnummer schriftlich oder mittels Fax zu rügen, sonst gilt die Ware als genehmigt. In der Mängelrüge ist anzuführen, welche Liefergegenstände von den Mängeln betroffen sind, worin die Mängel im einzelnen bestehen und unter welchen Begleitumständen sind
aufgetreten sind. Jeder einzelne Mangel ist genau zu beschreiben.
7.4 Für die einwandfreie Funktion einer Lieferung, deren Komponenten nicht ausschliesslich von uns geliefert wurden, leisten wir nur dann Gewähr, wenn wir uns ungeachtet der Beistellung von Komponenten durch den Käufer oder durch Dritte zur Herstellung der gesamten Leistung verpflichtet haben und die fehlerhafte Funktion nicht auf unrichtigen bzw. unvollständigen Angaben des Käufers beruht.
7.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt stets zwölf Monate. Die Frist beginnt mit dem Gefahrenübergang an zu laufen und umfasst im ersten Jahr nach Verkauf, die zur Reparatur notwendige Arbeitszeit lt. Planzeitkatalog und notwendiges Material. Ab dem zweiten Jahr umfasst die Gewährleistung das zur Reparatur notwendige Material. Preisminderung und die Haftung auf Folgeschäden sind ausgeschlossen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht vom Verkäufer bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überanspruchung der Teile über die vom Verkäufer angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Käufer beigestelltes Material zurückzuführen sind. Der Verkäufer haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen.
7.6 Soweit wir Gewähr leisten, tauschen wir binnen angemessener, mind. vierwöchiger Frist nach unserer Wahl entweder den mangelhaften Gegenstand oder dessen mangelhalte Teile aus. Durch den Austausch mangelhafter Teile verlängert sich die Gewährleistungspflicht nicht. Die Kosten einer vom Käufer oder einem Dritten vorgenommenen Mängelbehebung werden von uns nicht erstattet.
7.7 Bei Nachbesserung oder Austausch des mangelhaften Gegenstandes oder dessen mangelhafter Teile tragen wir die Kosten des Ersatzstückes oder der Ersatzteile sowie deren Versendung.
7.8 Auf unser Verlangen ist uns der Liefergegenstand bzw. dessen Bauteil unverzüglich auf Gefahr und Kosten des Käufers einzusenden, widrigenfalls jedwede Gewährleistungspflicht erlischt.
7.9 Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen bzw. sonstigen von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten.
7.10 Unsere Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die von uns aufgelegten Betriebsanleitungen und vom Käufer gegenbenenfalls beizuschaffenden Einbauvorschriften oder Betriebsanleitungen nicht beachtet bzw. deren Beachtung dem Anwender nicht überbunden wurden, wenn am Liefergegenstand ohne unsere Zustimmung Instandsetzungs oder sonstige Arbeiten vorgenommen werden, wenn der Liefergegenstand ohne unsere Zustimmung ins Ausland verbracht wurde oder wenn er entgegen unseren Anweisungen oder für Zwecke, für die er nicht bestimmt ist, verwendet wird.
7.11 Die Gewährleistung ist auch bei Ausführung von Reparaturaufträgen, bei Umänderung oder Umbau alter sowie fremder und bei Lieferung gebrauchter Gegenstände ausgeschlossen.
8.0 Schadenersatz und Produkthaftung
8.1 Alle weiteren Ansprüche des Käufers oder dritter Personen, vor allem Ansprüche auf Ersatz von Schäden jedweder Art, sind ausgeschlossen, es sei denn der Geschädigte beweist, daß der Schaden von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Solche Ansprüche können außerdem nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis vom Schadenseintritt, jedenfalls aber nur innerhalb von Jahren ab dem Gefahrenübergang,
gerichtlich geltend gemacht werden.
8.2 Für diejenigen Teile des Liefergegenstands, die wir von Zulieferanten bezogen haben, haften wir nur im Rahmen der uns gegen die Zulieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche.
8.3 Wurde der Liefergegenstand von uns aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Käufers gefertigt, so erstreckt sich unser Haftung nicht auch auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern nur darauf, dass die Ausführung den Angaben des Käufers entsprechend erfolgt ist.
9.0 Warenrücknahmen
9.1 Warenrücksendungen können nur angenommen werden, wenn wir der Rücknahme vorher zugestimmt haben. Alle mit der Rücksendung verbundenen Risiken und Kosten gehen zu Lasten des Absenders. Es können nur Waren in einwandfreiem und wiederverkaufsfähigen Zustand gutgeschrieben werden. Die Vergütung beträgt max. 80% des Nettowarenwertes, abzüglich der Transport- und Verpackungskosten für den Hintransport (bei Frei Haus Lieferungen). Sonderanfertigungen die nur auf Bestellung gefertigt wurden, sind grundsätzlich von einer Rücknahme ausgeschlossen.
Nicht vergütungsfähige Warenrücklieferungen halten wir maximal 2 Wochen zur Verfügung des Einsenders.
10. Allgemeine Bestimmungen
10.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen sowie ausschliesslicher Gerichtsstand ist Ludwigshafen. Wir sind aber auch berechtigt, den Käufer bei dem nach den für seinen Sitz oder Wohnsitz maßgeblichen Vorschriften sachlich und örtlich zuständigen Gericht zu belangen.
10.2 Der Käufer darf seine Rechte aus dem Vertrag nur nach unserer schriftlichen Zustimmung abtreten.
11. Datenspeicherung
11.1 Unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen speichern wir Personen- und Firmenbezogene Kundendaten EDV-mässig. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
Heinz u. Marco Wiedemann GdbR, Breitenweg 19, 67354 Römerberg, Telefon: +49 (0)6232-683146, Fax: +49(0)6232-84328, e-mail: info@drechslertreff.net
Online-Streitbeilegungsplattform
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind zur Teilnahme am Streitschlichtungsverfahren verpflichtet. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Eine Liste mit den Kontaktdaten der anerkannten Streitschlichtungsstellen finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show
.